Die Stiftung

Stiftungszweck

Förderung von Kunst und Kultur | Heimatpflege und Brauchtum | Denkmal-, Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutz | Gesundheitsförderung | Bildung, Erziehung und Sport | Jugend-, Familien- und Seniorenarbeit | Menschen in sozialer Not, bei Benachteiligung und in besonderen Lebenslagen | Arbeit von Selbsthilfegruppen | Völkerverständigung und Menschenrechte |Wissenschaft, Forschung und Lehre | bürgerschaftlichem Engagement

Was will unsere Bürgerstiftung?

Die Stiftung will lokal dem Gemeinwohl dienen und das Gemeinwesen stärken. Sie will bewirken, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen der Gemeinde aktiv Verantwortung für die Gestaltung des Gemeinwesens übernehmen. Dazu will die Stiftung, gemäß ihrer Satzung, das bestehende staatliche und kommunale Angebot ergänzen.

Dazu wurde am die Stiftung am 15.05.2013 durch das sogenannte “Stiftungsgeschäft” gegründet und am 03.06.2013 durch das Regierungspräsidium Tübingen anerkannt. Somit erblickte sie an diesem Tag offiziell das Licht der Welt.

Hier finden Sie die vom Regierungspräsidium anerkannte Satzung
Satzung der Bürgerstiftung Weingarten Württemberg

Wer arbeitet in den Gremien der Stiftung?

Die Stiftung hat einen Vorstand und einen Stiftungsrat als satzungsgemäße Gremien. Die derzeit aktiven Personen können Sie im Dokument Stiftungsorgane erkennen. Die Arbeitsweise des Vorstandes lässt sich aus seiner Geschäftsordnung ableiten. Die Tätigkeit der Stiftung im Geschäftsjahr in einem Rechenschaftsbericht zusammengefasst und auch hier veröffentlicht.

Vorstand und Stiftungsrat
Geschäftsordnung Vorstand

Rechenschaftsbericht 2014
Rechenschaftsbericht 2015
Rechenschaftsbericht 2016
Rechenschaftsbericht 2017
Rechenschaftsbericht 2018
Rechenschaftsbericht 2019
Rechenschaftsbericht 2020
Rechenschaftsbericht 2021
Rechenschaftsbericht 2022

Newsletter 10-jähriges Jubiläum (Mai 2023)