Die Bürgerstiftung fragt: Wo können wir helfen?

Die satzungsmäßigen Zwecke der Bürgerstiftung umfassen ein breites Bereichsspektrum. Sie reichen von Kunst und Kultur, Heimatpflege und Brauchtum über Umwelt, Gesundheit, Bildung und soziale Arbeit bis hin zu Völkerverständigung, Menschenrechten und Wissenschaft, Forschung und Lehre. Räumlich ist ihre Fördertätigkeit auf die Stadt Weingarten beschränkt. Für alle derartigen Organisationen und Initiativen ist die Bürgerstiftung offen. Sie beteiligt sich an der Finanzierung entsprechender Projekte und erwartet Anträge der Projektträger.

Mit dem heutigen Aufruf wendet sich die Bürgerstiftung konkret an Gruppen, die in Einrichtungen des Bildungswesens tätig sind: Kitas, Kindergärten, Schulen, Hochschulen. Wir denken an Gruppen, die Angebote machen, die über den Pflichtunterricht, über das notwendige Maß der pädagogischen und sozialen Betreuung hinausgehen: Theatergruppen, Musikgruppen, Sportgruppen, etc. Unser Aufruf richtet sich zum anderen an Gruppen, die in ähnlicher Weise in der Seniorenarbeit engagiert sind.

An diese Gruppen ergeht unsere Einladung: Zögern Sie nicht, sich mit Ihren Förderanliegen an uns zu wenden: Wir haben ein offenes Ohr.

Selbstverständlich ist die Bürgerstiftung auch weiterhin in anderen Bereichen aktiv. So konnte sie zwischenzeitlich einer weiteren bedürftigen Bürgerin einen Zuschuss zu den Mietnebenkosten gewähren, für eine andere Bürgerin wurde ein Kühlschrank beschafft.

Ihre Anfragen richten Sie bitte an:

Bürgerstiftung Weingarten / Württemberg
Abt-Hyller-Str. 5
88250 Weingarten
Tel. 0751/7642820
email: vorstand.bs-wgt@gmx.de